BACS-Bremerhaven
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Satzung der B.A.C.S.

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Beitrag von Admin Fr Nov 06, 2015 8:32 pm



SATZUNG


§1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen Bremerhavener Airsoft Custom Squad
2. Der Sitz befindet sich in Bremerhaven

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§2 Zweck

1. Der Verein bezweckt die Ausübung und Förderung des Softairsports in Bremerhaven und/oder anderen Städten in Deutschland
2. Der Verein gibt allen deutschen und ausländischen Softairspielern die Möglichkeit, sich zu treffen und den Softairsport legal auszuüben
3. Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit laut GG §1. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, seines Geschlecht oder Alters in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Der Verein wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern auferlegen und über deren Einhaltung wachen.
4. Der Verein kann den Beitritt zu anderen Organisationen beschließen
5. Der Verein hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen in ihrer freien Kreativität und Entfaltung Hilfe zu leisten und zu unterstützen, sowie die Förderung des Abbaus von Aggressionen und bei der Förderung zur Kontaktpflege mit anderen jungen Menschen.

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§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 59 f.). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Zuwendungen an den Verein, insbesondere aus zweckgebundenen Mitteln einer öffentlichen Einrichtung dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.

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§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden die mindestens 14 Jahre alt ist.
2. Ein Mitglied darf nur als Gastspieler in einem anderen Softairteam oder Verein angehören.
3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
4. Über die Aufnahme einer Person in den Verein entscheidet der Vorstand.
5. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss oder den Tod.
6. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit aus dem Verein auszutreten.
7. Der Austritt erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
8. Der Ausschluss kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei  schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsregeln, erfolgen und oder  bei der Verletzung des Vereins Frieden, bei unkameradschaftliches Verhalten und bei allgemeiner sonstigen Vereinsschädigung.
9. Über einen Ausschluss entscheidet der Geschäftsführende Vorstand mit einer Mehrheit. Dessen Beschluss kann innerhalb von 14 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich beim Vorstand einzulegenden Widerspruch angefochten werden. Über den Widerspruch entscheidet der  Komplette Vorstand dann noch mal  endgültig.
10. Jedes Mitglied hat eine Probezeit von 6 Monaten.
11. Jedes Mitglied ist innerhalb 3 Monaten selbstständig spielbereit.

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§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Aktive Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben volles Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen (Umlagen und dgl.) zu entrichten.
3. Ehrenmitglieder und Gastspieler haben Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
4. Jedes Mitglied muss mindesten ein mal die Woche im B.A.C.S. Forum online sein (Ausnahmen werden geduldet, nach Ankündigung).
5. Wenn gespielt wird ist pünktliches erscheinen  Pflicht. Wer nicht Pücklich erscheint, kann an dem Tag nicht am Spiel teilnehmen.
6. Jedes Mitglied hat die Termine zuzusagen, wo er/sie dabei sein will, geschieht das nicht, bleit das Mitglied zu hause
7. Meldet sich ein Mitglied zu spät zu einem Termin an, wird versucht auch dieses Mitglied mit zu bekommen, ansonsten bleit das Mitglied zu Hause.

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§6 Mitgliedsbeiträge

1. Über die Höhe und Anzahl der Mitgliedsbeiträge entscheiden der Vorstand und die Mitglieder.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die entsprechenden Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag monatlich auf das Vereinskonto zu überweisen oder dem Kassenwart zu entrichten.
3. Auf Beschluss des Vorstands und der Mitglieder können die Beiträge jederzeit geändert werden, falls ein plausibler Grund vorliegt.
4. Der Monatsbeitrag beträgt 5 Euro U18 & Schüler / 10 Euro Ü18 Gastspieler / 20 Euro Ü18 Stammspieler und muss zum ersten offiziellem Spieltag bezahlt werden.
5. Die Mitgliedsbeiträge können im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig entrichtet werden

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§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung

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§8 Der Vorstand

1.Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und einem Kassenwart
2. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis er von 75% der Mitglieder abgewählt wird.
3. Der Vorstand trifft die Entscheidungen und führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
4. Der Vorstand ist verpflichtet, die Meinungen der einzelnen Mitglieder anzuhören und in seine Entscheidungen mit einzubeziehen.
5. Der Vorstand hat das Recht, zusätzliche Organe zum Verein hinzuzufügen und auch wieder zu entfernen.
6. Im Streitfall innerhalb des Vorstandes, bekommt der Teil mit den, objektiv gesehen, gewichtigeren Argumenten Recht. Darüber entscheiden jedoch die Teamleiter.
7. Der Vorstand und die Teamleiter sind für die Organisation zuständig, dürfen jedoch, falls notwendig, Helfer bestimmen.
8. Die Amtszeit des gesamten Vorstandes beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
9. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung  geben.
10. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein vom Protokollführer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen.

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§ 9 Team Leader/ Team

1. Der Squadleader (Teamleiter)
2. Das Squad ist das einzelne Team
3. Der Squadleader ist verpflichtet, den Vorstand in der Organisation bestmöglich zu unterstützen und seine Gruppe zu organisieren. Er hat die Aufgabe, die ihm untergeordneten Spieler im Spiel anzuführen und ihnen neueste Informationen, Neuerungen und Spieltermine, die den Verein betreffen, mitzuteilen. Des Weiteren hat  der Squadleader darauf zu achten, dass die Ausrüstung seiner Spieler dem  Sicherheitsstandard des Teams entspricht.
4. Die Spieler haben die Anweisungen des Vorstands und ihres Squadleaders genau zu befolgen.
5. Die Squadleader werden,  vom Team bestimmt und vom Vorstand bestätigt.
6. Jeder Squad hat das Recht, sich einen eigenen, vom Vorstand vorher bestätigten Namen zu geben. Dieser Name muss die Mitgliedschaft des Squads beim Verein erkennen lassen.

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§10 Das U18 Team

Ins U18 Team können alle Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs eintreten.
Die Erziehungsberechtigten der Mitglieder bestätigen mit ihrer Unterschrift den Eintritt ins U18 Team und versichern, dass sich das U18 Mitglied sich an die Satzung hält.
Des Weiteren gelten im U18 Team folgende Regeln:
1. Die Airsoft Markierer entsprechen dem WaffG, das bedeutet eine Energie bis 0,5 Joule.
2. Die Erziehungsberechtigten unterschreiben eine Liste, auf der alle Airsoft Markierer des U18 Mitglieds aufgeführt sind
3. Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass das U18 Mitglied eine ordnungsgemäße Schutzausrüstung besitzt.
4. Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass das U18 Mitglied zu den Spielen gebracht und auch wieder abgeholt werden.

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§ 11 Schutzausrüstung

Jedes Mitglied muss eine geeignete Schutzausrüstung tragen. D.h. eine geeignete und sicherere, für den Airsoftsport bestimmte Schutzbrille oder einen Gesichtschutz zu tragen.
Der Squadleader hat dafür zu sorgen, dass vor Spielbeginn jedes Squadmitglied eine Schutzbrille trägt und hat ebenfalls zu überprüfen, ob sie den allgemeinen Sicherheitsstandards genügt.

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§12 Das Spielfeld (sobald eins zur Verfügung steht)

1. Auf dem B.A.C.S. Spielfeld gilt das deutsche Waffengesetz.
2. Die Regeln für das Spielfeld müssen eingehalten werden.
3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Arbeiten auf dem Spielfeld mit bestem Gewissen mit  zu helfen. Die Termine werden im Forum veröffentlicht.

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§13 Die Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet innerhalb des ersten  Quartals eines Kalenderjahres statt. Die Einladung mit der Tagesordnung ist den  Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor der Versammlung persönlich zu übergeben, per Post zuzustellen (Poststempel) oder in den allen Mitgliedern zugehenden Vereinsmitteilungen zu veröffentlichen.
2. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen
a. die Entgegennahme des Rechenschaftsbericht des Vorstandes
b. die Entlastung des gesamten Vorstandes
c. gegebenenfalls die Wahl des neuen Vorstandes
d. die Wahl eines Kassenprüfers (Wiederwahl ist zulässig)
e. die Änderung der Satzung des Vereins
f. die Festsetzung der Beiträge sowie etwaiger Umlagen
g. Entscheidungen über Anträge
h. die Ernennung von Ehrenmitgliedern
i. die Auflösung des Vereins.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf stattfinden. Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung von sich aus beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein oder wenn mindestens ein Drittel de stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe eines Grundes beantragt. In beiden Fällen muss die Einberufung schriftlich mit einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen erfolgen.
4. Jede fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. (Auch möglich: Angabe eines bestimmten Anteils der stimmberechtigten Mitglieder) Sie beschließt über alle Anträge mit einfacher Mehrheit, soweit Satzung, Geschäftsordnung oder Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmen.
5. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

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§ 14 Satzungsänderung

Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der im Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
1. Das nur für Mitglieder sichtbare Teamforum auf der Internetpräsenz des Vereins ersetzt die Mitgliederversammlung, indem es als Diskussionsforum genutzt wird.
2. Der Vorstand sollte seine Entscheidungen nach den Beschlüssen des Teamforums richten.

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§15 Kassenprüfung

1. Die Kassenprüfung findet halbjährlich statt.
2. Die Kassenprüfer dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.
3. Die Kassenprüfer handeln ehrenamtlich.
4. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. Über das Ergebnis wird im Teamforum Bericht erstattet.

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§ 16 Auflösung

1. Eine Auflösung des Vereins kann nur mit einer 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das  Vermögen des Vereins den einzelnen Mitglieder, so wie die Beiträge bezahlt wurden
3. Diese spezielle Mitgliederversammlung erfolgt durch ein persönliches Treffen der  Mitglieder an einem mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegebenen Datum.

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§17 Neutralität

Der Verein als solches ist politisch neutral und betreibt diesbezüglich keinerlei Aktivitäten.

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§18 Haftungsausschluss

1. Die B.A.C.S. übernehmen keine Haftung im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen.
2. Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das Softairprojektil eines  anderen entstanden ist.
3. Die §§ 19.1 und 19.2 gelten nur bei Beschädigungen während des Spiels.

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§19 Einhaltung der Satzung und der Spielregeln

1. Jedes Mitglied hat die Satzung und die Spielregeln einzuhalten und mit seiner Unterschrift im B.A.C.S. Anmeldeantrag zu bestätigen.
2. Jeder Spieler, der an einem vom Verein organisiertem Spiel beteiligt ist, hat sich an die  Spielregeln zu halten.

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§20 Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus den Gründungsmitgliedern,
Er tritt nur dann ein wenn der gewählte Vorstand den Verein runterwirtschaftet, um eine Vereinsauflösung zu verhindern.
Bei schwerwiegenden Entscheidungen, steht der Ältestenrat als Berater zur Verfügung.
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